Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Deutsche Buchhandlungspreis ist bemüht, seine Bewerbungsplattform im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website https://deutscher-buchhandlungspreis.de

Die Erklärung wurde am 30.11.2023 erstellt und am 22. Juli 2024 zuletzt überarbeitet.

Allgemeines zur Barrierefreiheit

Die Beauftragte für Kultur und Medien legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit ihres Angebots für alle Bürger:innen. Für Menschen mit Beeinträchtigung bietet das Bewerbungsportal für den Deutschen Buchhandlungspreis den uneingeschränkten Zugang zu allen elektronischen Diensten und Inhalten.

Grundlage für die barrierefreie Gestaltung der Bewerbungsplattform für den Deutschen Buchhandlungspreis ist die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0).

Die Bewerbungsplattform achtet, zum Beispiel darauf, dass:

  • informative Grafiken und Bilder mit Alternativtexten versehen sind. Damit sind diese Informationen unter Verwendung eines Screenreaders auch blinden Benutzer:innen sowie für Benutzer:innen von einfachen Textbrowsern zugänglich.
  • die HTML-Seiten der Bewerbungsplattform für den Deutschen Buchhandlungspreis richtig strukturiert sind. Die richtige Gliederung der Seiten-Elemente erleichtert die Handhabung und das Verständnis für die Benutzer:in. Dies ist besonders wichtig für Benutzer:innen, die einen Screenreader verwenden. Screenreader lesen die Seiten-Elemente nacheinander vor – und zwar in der Reihenfolge, in der sie im Quelltext der Webseite stehen.
  • Navigation zwischen den Seiten intuitiv ist. Es besteht ein einheitlicher Navigationsmechanismus zwischen den Seiten. Dies erleichtert es Benutzer:innen die Inhalte des Webangebots zu verstehen und wiederzufinden.
  • die Benutzer:innen die Schriftgröße nach ihren Bedürfnissen einstellen können. Die Benutzer:innen können die klassische Nur-Text-Vergrößerung und die Zoom-Vergrößerung des gesamten Layouts verwenden, ohne dabei Inhalt oder Funktionalität zu verlieren.
  • die Abkürzungen im Text ausgeschrieben sind. Damit ist der Text nicht nur leichter zu verstehen, sondern kann auch von Screenreadern besser vorgelesen werden.
  • Begriffe durchgängig in gleicher Weise verwendet werden. Das erleichtert das Verständnis der Informationen.

Genaue Informationen zu dem BITV-Test und den Prüfschritten finden Sie unter www.studio.bitvtest.de

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juli 2024 durchgeführten Bewertung.
Aufgrund dieser Überprüfung ist das digitale Bewerbungsverfahren mit den Anforderungen der BITV 2.0 nicht vollständig vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • PDF-Dateien (Flyer, Pressemitteilungen) sind nicht barrierefrei.
  • Alt-Attribute für Bilder sind nicht durchgängig eingetragen
  • Subnavigation wird vom Screenreader nicht erfasst
  • Eine sinnvolle Überschriftenhierarchie ist nicht auf allen Seiten gewährleistet gemäß WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1.
  • Screenreader erfassen nicht die Subnavigation

An der Verbesserung der Barrierefreiheit wird fortlaufend gearbeitet. Diese Erklärung wurde am 1.12.2022 erstellt und zuletzt am 1.10.2024 aktualisiert.

Kontakt

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen schreiben Sie uns unter buchhandlungspreis@bkm.bund.de